Prozesstermin – ethecon Gründungsstifter klagt vor Gericht gegen Polizeigewalt bei Blockupy-Demo
War die Polizei-Brutalität gegen friedliche TeilnehmerInnen der Blockupy-Demonstration am 01. Juni 2013 in Frankfurt rechtlich zulässig? Was wird das Verwaltungsgericht dazu sagen?
Termin 23. Januar 2015, 10.30 Uhr
Verwaltungsgericht
Adalbertstr. 18
60486 Frankfurt
Saal 4
Axel Köhler-Schnura gegen das Land Hessen
Der Kläger
Am 01. Juni 2013 begab sich der Kläger (Jg. 1949) nach Frankfurt/Main, um an einer Demonstration teilzunehmen. Aufgerufen hatte das Aktionsnetzwerk Blockupy.
Der Kläger wollte im Rahmen dieser Demonstration seinem Unmut Ausdruck verleihen darüber,
– dass einige wenige Ultrareiche im Interesse ihrer Profite und ihrer Macht die Welt in eine seit 2008 andauernde und nach wie vor unkalkulierbare Krise gestürzt haben;
dass die im (Aktien-)Besitz dieser Ultrareichen befindlichen Banken und Konzerne allgemein menschliche Moral und Ethik missachten und den Frieden, die Umwelt und die Rechte der Menschen mit Füßen treten;
– dass die herrschende Politik diese für die Menschheit und den Planeten gefährlichen Profite der Ultrareichen mit Steuermitteln in Billionenhöhe fördert und stützt;
dass die Milliarden und Abermilliarden, die den „systemrelevanten“ Banken und Konzernen in den Rachen geworfen werden, der öffentlichen Daseinsfürsorge entzogen werden;
– dass die Ultrareichen für die durch ihr profitgetriebenes Handeln angerichteten Schäden aus jeder strafrechtlichen und sonstigen Haftung entlassen werden und stattdessen die Folgen der Allgemeinheit aufgebürdet werden.
Im Verlauf der friedlichen Demonstration wurde der Kläger – ebenso wie zahlreiche andere DemonstrantInnen, wie die Demonstration als Ganzes und wie auch viele VertreterInnen der Medien – Opfer von Polizeiwillkür und von brutaler Polizeigewalt (die Schilderung der Erlebnisse des Klägers anbei in einem Bericht „Getreten, geprügelt, mit Giftgas bekämpft“ vom 02. Juni 2013).
Den DemonstrantInnen – und damit dem Kläger – wurden die ihnen nach Verfassung und Gerichtsbeschluss zustehende Demonstration und die ihnen ebenfalls nach Verfassung und Gerichtsbeschluss zustehende Demonstrationsroute gewaltsam verweigert. Es gab Hunderte von der Polizei verletzte Menschen. Darunter der Kläger.
Der Rechtsbruch
Axel Köhler-Schnura: „Innenministerium und Polizeiführung brachen bei der Blockupy-Demonstration vorsätzlich und ohne jeden Anlass die Verfassung und die Grundrechte. Sie hinderten mich, und mit mir Tausende anderer friedlicher Menschen, im Rahmen des Demonstrationsrechtes ihrer Meinung Ausdruck zu verleihen. Schlimmer noch, sie ließen stundenlang wahllos auf friedliche Menschen einprügeln, ließen Giftgas und Schlagstöcke einsetzen. Nur der Besonnenheit der DemonstrantInnen ist es zu verdanken, dass es nicht zu Tumult und Aufruhr kam. Eine schwarze Stunde der Demokratie.“
Die Verfahren
Strafanzeige
Wegen der ärztlich dokumentierten Körperverletzung erstattete Axel Köhler-Schnura Strafanzeige (Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt 6130 Ujs 412271/13).
Zweitens
Wegen der Verletzung seiner Grundrechte reichte Axel Köhler-Schnura Klage vor dem Verwaltungsgericht ein (Aktenzeichen Verwaltungsgericht Frankfurt 5 K 4435/13).
Die Sachstände
Strafsache
Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei haben größte Schwierigkeiten, die TäterInnen ausfindig zu machen. Und zwar, weil sämtliche prügelnden PolizistInnen – wie allgemein und seit Jahren üblich – komplett vermummt (!) waren und keinerlei erkennbare Identifikationsmerkmale trugen. Der Kläger dringt auf weitere Ermittlungsschritte und fordert im übrigen die Kennzeichnungspflicht für ausnahmslos alle PolizistInnen im Dienst.
Verwaltungsklage
In der Verwaltungssache versucht die Polizeiführung in umfangreichen Schriftsätzen ihr Verhalten gegenüber dem Gericht zu rechtfertigen. Selbst Filme, die die willkürlichen und gewalttätigen Übergriffe dokumentieren (siehe ausführliches Filmprotokoll anbei), werden wortreich gerechtfertigt. Im Rahmen der öffentlichen Verhandlung am 23. Januar 2015 wird die Unhaltbarkeit dieser Ausflüchte nachgewiesen werden.
Kontaktdaten
Axel Köhler-Schnura (Jg. 1949)
Schweidnitzer Str. 41
40231 Düsseldorf
Fon 0211 – 26 11 210
Fax 0211 – 26 11 220
axel@koehler-Schnura
Handy (nur am Tag der Verhandlung)
0160 – 93 88 73 50