Die Stiftung war bereits entsetzt über die Pläne gesetzlichen Krankenkassen, aus der umfassenden Versorgung der Frauen mit Hebammenhilfe aussteigen. Nur noch unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen konnten sich Frauen für eine außerklinische Geburt als Kassenleistung entscheiden. Jetzt naht mit dem Auslaufen der Gruppenhaftpflichtversicherung des Deutschen Hebammenverbandes im Juli 2016 für den Berufsstand das Aus. Denn dann läuft die Gruppenhaftpflichtversicherung des Deutschen Hebammenverbandes aus. Freiberufliche Hebammen werden sich gar nicht mehr versichern können, was faktisch einem Berufsverbot gleichkommt. Denn 60 Prozent der Hebammen in Deutschland arbeiten freiberuflich, viele von ihnen zusätzlich zu einer festen Stelle.
(Foto: arbeiterfotografie.com – Ausschnitt)