Die Zeilen dieses Abschnitts sind durchaus als Plädoyer in eigener Sache zu verstehen. Aber auch als Quintessenz der persönlichen Erfahrungen aus langjähriger und vielfältiger Spenden- und Zuwendungstätigkeit der StifterInnen von „ethecon – Stiftung Ethik & Ökonomie“. In diesem Sinne sollen sie als Hilfestellung „unter Gleichen“ verstanden werden. Diese Anregungen haben weder den Anspruch der Allgemeingültigkeit, noch decken sie alle Eventualitäten ab. Aber sie geben durchaus Hinweise für ein wirkungsvolles und sinnstiftendes Zuwenden – insbesondere wenn es um größere, große und größte Beträge geht.
Neben der Tatsache, dass natürlich die entsprechenden finanziellen Möglichkeiten gegeben sein müssen, ist die wichtigste Voraussetzung beim Stiften bzw. bei der Unterstützung von Stiftungen, von den Zielen der zu fördernden Stiftung überzeugt zu sein. Das reicht aber in der Regel nicht aus. Hemmend ist zumeist, dass Vermögen bzw. Teile davon unwiderruflich weggeben werden müssen; dass eine Trennungsentscheidung getroffen werden muss. Und Trennen fällt bekanntlich schwer. Egal um welche Summen es geht.
Doch darf dieser Trennungsprozess nicht überschätzt werden. Wenn die Finanzbehörden Jahr für Jahr Steuern in mitunter erheblicher Höhe einziehen, dann wird das – vom eventuellen Einsatz eines Steuerberaters zur Ausschöpfung aller Steuerschlupflöcher abgesehen – in aller Regel hingenommen und „kurz und schmerzlos“ erledigt. Wenn jedoch freiwillig Geld abgegeben werden soll, dann wird daraus oftmals ein jahrelanger, oftmals gar selbstquälerischer Prozess.
Hier kann Spontaneität helfen. Das Schöne am Geben muss in den Vordergrund gerückt werden. Abgeben, schenken ist immer ein Komplex von Idee, Emotion und materieller Befähigung. Unzweifelhaft dabei ist, dass die Freude Beschenkter ungleich mehr wiegt als die fordernde Unzufriedenheit der Bundesregierung und ihrer FinanzbeamtInnen.
Zudem darf nicht unter den Tisch gekehrt werden, dass im Fall einer Zuwendung an beispielsweise ethecon erhebliche Teile des Aufwands über die gegebenen Steuervorteile refinanziert werden. Je nach steuerlicher Einzelsituation ist es möglich, bis zu 40 oder gar 50 Prozent der zugewendeten Beträge über das Finanzamt zurückzuholen. Das sollte die Bereitschaft und Spontaneität für Zuwendungen in jedem Fall befördern. Von 400 Tausend Euro Zuwendung können so bis zu 180 Tausend Euro über vorenthaltene Steuer finanziert werden (weitere Informationen zu den steuerlichen Vorteilen finden Sie hier).
Hinzu kommt, dass der Staat unsere Steuerzahlungen in zunehmendem Maß zur Finanzierung von Repression, Krieg und Rüstung verwendet. Diese Haushaltsposten erreichen immer neue Rekordhöhen, während zugleich die Renten- und Gesundheitsfürsorge zerschlagen, Umweltschutz- und Sozial-haushalte immer weiter gekürzt werden. Steuerbegünstigte Zuwendungen an beispielsweise ethecon haben also noch eine zusätzliche Wirkung: Der Betrag, um den die Steuerschuld gesenkt wird, wird der Finanzierung von Waffen und Rüstung vorenthalten und befördert stattdessen direkt die Finanzierung sozialer und ökologischer Notwendigkeiten.
Und schließlich steht überhaupt die Frage: Handelt es sich um einen Abschied für immer? – Nein, denn in aller Regel kommt eine Menge zurück. Die Zuwendung von Geld an eine Stiftung ist nämlich ein Tausch. Ein Tausch gegen Pretiosen, die, wie es im Volksmund heißt, mit Geld nicht aufzuwiegen sind: Bestätigung, neue Freundschaften, Erweiterung der Horizonte, Visionen, soziale Erlebnisse, Lebensqualität und Lebensfreude.