Es gibt selbstverständlich auch die Möglichkeit von Sachzuwendungen. Die Überlassung von Büro- und anderem Material, EDV-Ausrüstungen, Grundstücken etc. ist ebenso steuerlich begünstigt wie finanzielle Zuwendungen.
Es gelten jedoch besondere steuerliche Vorschriften. Sachzuwendungen sollten deshalb in jedem Falle abgesprochen werden. Melden Sie sich bitte, wenn Sie eine Sachzuwendung in Erwägung ziehen.