„ethecon – Stiftung Ethik & Ökonomie“ ist entsprechend der Paragraphen 2 und 3 der Satzung sowohl gemeinnützig als auch mildtätig. Daraus ergeben sich nach Paragraph 10b Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes/EstG erhebliche steuerliche Vorteile für ZuwenderInnen:
> Spenden an ethecon können jährlich in Höhe von 20 Prozent der Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden. Bei einem Einkommen von 24.000 Euro wären das beispielsweise 4.800 Euro.
> Spenden, die diese 20-Prozent-Grenze übersteigen, können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Der Vortrag muss allerdings in der Summe mit den im jeweiligen Jahr eventuell geleisteten neuen Zuwendungen wieder unterhalb der 20-Prozent-Grenze liegen.
> Zuwendungen in das Stiftungsvermögen – sogenannte Zustiftungen – sind unabhängig vom Einkommen innerhalb von zehn Jahren bis zu einer Höhe von 1 Million Euro steuerabzugsfähig. Entsprechend könnte ein konkreter Fall aussehen wie folgt: Eine Zuwenderin hat jährliche Einkünfte von 40.000 Euro. Sie stiftet „ethecon – Stiftung Ethik & Ökonomie“ einen Betrag von 24.000 Euro. Jedes Jahr kann die Zuwenderin bis zu 8.000 Euro absetzen. Sie profitiert also drei Jahre von der Spende.
Wie hoch die steuerliche Ersparnis ausfallen wird, hängt von drei Faktoren ab:
1. Wie hoch ist das jährliche Einkommen?
2. Wie hoch ist der Steuersatz?
3. Wie viel wurde zugewendet?