Der knappe Raum für zivilgesellschaftliches Engagement wird nicht nur durch Verschärfungen des Versammlungsrechts, neue Polizeigesetze oder den Verfassungsschutz eingeengt. Auch steuerrechtliche Angriffe wie die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von attac und der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN) verfolgen dasselbe Ziel. Nun will die Bundesregierung noch vor der nächsten Bundestagswahl ein neues Stiftungsrecht durchsetzen.
Ein erster „Referentenentwurf“ für das Gesetz rief bereits viel Kritik auf den Plan. Doch auch durch den aktuellen Regierungsentwurf droht weiterhin eine Abkehr von Demokratie und Zivilgesellschaft. Gelebte Demokratie und Zivilgesellschaft erfordern niedrigschwelligen Zugang zu freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement. Das geplante Stiftungsrecht ist das glatte Gegenteil davon. Es schränkt die Autonomie von Stiftungen erheblich ein und erhöht die bürokratischen Hürden für ehrenamtliches Engagement. Es bedeutet Rechtsunsicherheit, Behördenwillkür und existenzgefährdende Beschränkungen.
An den Bundesverband Deutscher Stiftungen haben wir uns deswegen mit einem Offenen Brief gewandt: