Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat geurteilt: Der brutale Polizeieinsatz mit Wasserwerfern und Schlagstöcken zu den Protesten im Schlossgarten gegen den Stuttgart 21-Bahnhof im September 2010 war rechtswidrig. Es sei überzogen gewesen, die gesamte Versammlung mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray zu beenden, so der Richter. Mehr als 100 Menschen waren damals verletzt worden, nach dem Wasserwerfereinsatz erblindete ein Demonstrant beinahe vollständig. Die Chancen der Opfer auf Schadenersatz steigen durch dieses Urteil . Doch müssen sie sich diesen noch vor dem Landgericht erstreiten.
Ob weitere Prozesse zu unverhältnismäßigen Polizeieinsätzen gegenüber Protestierenden von diesem Urteil in Zukunft profitieren können, bleibt ungewiss.
(Foto: Jacques Grießmayer / Lizenz CC BY-SA 3.0)