Im Rahmen von „ethecon – Stiftung Ethik & Ökonomie“ ist es möglich, dass bestimmte, zur Satzung von ethecon passende Ideen von StifterInnen in eigenen Fonds finanziert und realisiert werden. Das bedeutet, dass ein Stifter bzw. eine Stifterin, oder aber auch mehrere StifterInnen gemeinsam ein bestimmtes, ihnen besonders am Herzen liegendes Thema oder Aktionsfeld durch eine hinreichend große Zustiftung, also eine Zuwendung in das Stiftungsvermögen, absichern. Dafür richtet „ethecon – Stiftung Ethik & Ökonomie“ in Abstimmung mit den betreffenden StifterInnen einen wirtschaftlich eigenständig abrechnenden Fonds, einen Projekt-Fonds, ein.
Es liegt auf der Hand, dass ein solcher Projekt-Fonds guter Vorbereitung und guter Abstimmung zwischen Stiftung und StifterIn(nen) bedarf.
Im Hinblick auf die Einrichtung und Ausstattung des Fonds müssen weit in die Zukunft hinein tragfähige Lösungen gefunden werden. Sind die Grundvoraussetzungen, StifterInnenwille und Stiftungsvermögen, vorhanden, so ist der Vorstand von ethecon jederzeit bereit, ein Fondsprojekt zu beraten und gemeinsam mit dem/der/den StifterIn(nen) stiftungsreif zu entwickeln.
Ein solcher Projekt-Fonds bietet die Möglichkeit, die besonders steuerbegünstigte Regelung der Gründungszuwendung in Anspruch zu nehmen. Das ist allerdings erst sinnvoll bei Zustiftungen von deutlich über 60.000 Euro und muss im Einzelfall gesondert abgesprochen werden. Andererseits ergeben sich aus der Einrichtung eines solchen Fonds die besonderen steuerlichen Vorteile, die es erlauben zusätzlich bis zu 307.000 Euro steuerlich abzusetzen (mehr Informationen zu den steuerlichen Vorteilen finden Sie hier).