Die Hingabe von Vermögen – egal ob als Spende, Darlehen, Vermächtnis, Förderbeitrag oder Zustiftung – ist in jedem Falle Vertrauenssache. Sowohl auf Seiten der Vermögenden als auch auf Seiten der Stiftung. Entsprechende Wünsche der ZuwenderInnen nach Vertraulichkeit werden von „ethecon – Stiftung Ethik & Ökonomie“ stets respektiert. Alle Zuwendungen können auf Wunsch ohne öffentliche Nennung des Namens mit voller Vertraulichkeit erfolgen. Einzig den Stiftungsbehörden sind entsprechend der gesetzlichen Pflichten die Namen der StifterInnen bekannt. Auch die Anonymisierungen der Zuwendung gegenüber der interessierten Öffentlichkeit (nicht gegenüber den Behörden im Rahmen der Vorschriften) ist möglich. Der Kontakt zwischen Gebenden und der Stiftung basiert in jedem Falle auf Vertraulichkeit. Aus Prinzip.
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