Lobbyisten und Hausausweise zum Bundestag

Transparenz und Demokratie werden zur Mangelware, wenn es um Lobbyisten und ihre Beziehungen zu Abgeordneten geht.
Schon 1955 hielt Helmut Schmidt eine Brandrede gegen das Verhalten von Lobbyisten im Bundestag. Von „freundlichen Versuchen“ über „außerordentlich massiven Interventionen“ bis hin zur „Nötigung“ gegenüber Bundestagsabgeordneten sei alles vorgekommen. Damals war es sein Wunsch, dass so etwas „für lange Zeit nicht wieder vorkommt“.
60 Jahre später sieht es kaum besser aus: Interessenvertreter nicht nur der Industrieverbände gehen mit Hausausweisen täglich ein und aus im Parlament. Gerichtlich beschlossenen Aufforderungen zur Offenlegung ihrer Kontakte und der Vergabe von Hausausweisen kommen die Regierungsparteien nicht nach, sondern legen gegen das Urteil zugunsten abgeordnetenwatchs vom Juni 2015 Widerspruch ein.
„Die Fraktionen von Linken und Grünen haben inzwischen selbst kundgetan, welchen Organisationen sie zu Ausweisen verholfen haben. Union und SPD weigern sich aber vehement. Dabei gehen mehr als 90 Prozent dieser Hausausweise auf das Konto der Koalitionsfraktionen.“
Beim Gang des Bundestags in die nächste Instanz auf Druck von Union und SPD gegen abgeordnetenwatch.de gibt es eine 25-seitige Berufungsbegründung, geschrieben von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs“, die bereits Helmut Kohl und Christian Wulff vertreten hat.