Die bald 40 Jahre andauernde Bespitzelung des ethecon Ehrenmitglieds Dr. Rolf Gössners, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wird zur unendlichen Geschichte: 2011 beurteilte das Verwaltungsgericht Köln die dauernde Überwachung Dr. Gössners, im Hinblick auf seine journalistische Arbeit wie auch auf sein Privatleben „als schwerwiegender Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Positionen zu bewerten“. Nun hat das OVG Nordrhein-Westfalen nach jahrelanger Prüfung die vom Verfassungsschutz beantragte Berufung zugelassen. Damit geht die jahrelange Auseinandersetzung im Verwaltungsgerichtvefahren in die nächste Runde.
Jahrzehntelang war Rolf Gössner im Visier des Verfassungsschutzes, im Laufe der Jahre wuchs seine Akte auf über 2000 Seiten an, ob der Grund dafür in seiner Vita lag?
Gössner wirkte u.a. Anfang der neunziger Jahre im Auftrag der Grünen in Niedersachsen maßgeblich an der Liberalisierung der Verfassungsschutz- und Polizeigesetze des Landes mit.
1998 stand ein von ihm verfasster Gesetzentwurf in Hamburg Pate für die Schaffung einer externen Kontrollkommission für die Polizei.
Zudem trat er als immer wieder als Sachverständiger im Bundestag auf, etwa zum „Großen Lauschangriff“ und zu den Anti-Terror-Gesetzen von 2001.
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